BARMER Ersatzkasse

 

Bequem, informativ und schnell: Der online-Service für Berufsstarter und Studenten

Das Internet gehört für Schüler und natürlich auch für Studenten mittlerweile zur Standardausrüstung. Als Kommunikations- und Informationspool ist es nicht mehr aus dem alltäglichen Leben weg zu denken. Seit Jahren präsentiert sich auch die BARMER mit einem bereits mehrfach ausgezeichneten Online- Auftritt, der ständig erneuert wird, um dem wachsenden Interesse Rechnung zu tragen. Ein ganz spezieller Bereich widmet sich den Themen für Schulabgänger, Berufs- und Studienstarter. Mit einem Klick auf „Studierende“ erreicht man diesen Service der BARMER. Hinter den verschiedenen Themenbereichen verstecken sich zahlreiche informative Details. Das digitale Handbuch „Uniszene“ eignet sich hervorragend, um wichtige Information rund ums Studium von A bis Z nachzuschlagen. Angeboten werden weiterhin Recherche- Tipps für Studenten, verlinkt sind sämtliche Unis im Netz und wer einen Praktikumsplatz oder Möglichkeiten für thematische Diplomarbeiten u.a. auch bei der BARMER sucht, ist hier ebenfalls richtig. Zu den Themen Leistungen und Beiträge bietet die BARMER auf ihrer Homepage zahlreiche Informationen, die speziell auf Studierende zugeschnitten sind:

STUDIERENDE MIT KIND

Studierende sind in der Regel entweder beitragsfrei über die Familienversicherung ihrer Eltern versichert oder selbst Mitglied der studentischen Krankenversicherung. Wird auch der Unterhalt des Nachwuchses überwiegend von den bei der BARMER versicherten Großeltern bestritten, so umfasst die beitragsfreie Familienversicherung mit allen dazugehörigen Leistungen auch das Kind der Studierenden. Studierende, deren monatliches Einkommen im Jahr 2005 nicht mehr als 345 EUR beträgt (Ausnahme Minijob: hier liegt die Grenze bei 400 EUR pro Monat), können unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres beitragsfrei bei den Eltern mitversichert bleiben. Schwangerschaften und Kinderbetreuung können den Verbleib in der kostengünstigen Krankenversicherung für Studenten verlängern. Diese endet sonst mit Vollendung des 30. Lebensjahrs oder nach Abschluss des 14. Fachsemesters. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Mütter Mutterschaftsgeld. Die BARMER bezahlt berufstätigen Müttern in der Zeit der Schutzfrist (6 Wochen vor der Geburt bis in der Regel 8 Wochen danach) Mutterschaftsgeld in der Höhe ihres Nettoeinkommens - bis max. 13 EUR täglich, da sie in dieser Zeit nicht beschäftigt werden dürfen. Den Rest übernimmt der Arbeitgeber. Nach der Entbindung steht BARMERMitgliedern über die Versichertenkarte Hebammenhilfe zu. Auch die Teilnahme an einer Rückbildungsgruppe, die von einer zugelassenen Hebamme geleitet wird, ist Leistung der Krankenkasse.

Versicherungsschutz beim Auslandssemester, Beiträge beim Nebenjob – all diese Fragen können direkt im Internet nachgeforscht werden. In den Regionalgeschäftsstellen der BARMER stehen den Studierenden aber auch speziell geschulte Studentenberater persönlich zur Seite.

www.barmer.de